GÜTERRECHT UND ZUGEWINN

Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehepartnern während der Ehe sowie im Falle einer Trennung oder Scheidung. Es legt fest, wie das während der Ehe erworbene Vermögen und die Schulden aufgeteilt werden.

In Deutschland gibt es drei Güterstände.

1. Zugewinngemeinschaft:
Dies ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch gilt, wenn die Ehepartner nichts anderes vereinbaren. Hierbei bleibt das Vermögen der Partner während der Ehe getrennt, aber der während der Ehe erzielte Zugewinn wird im Falle einer Scheidung ausgeglichen.

2. Gütertrennung:
In diesem Güterstand bleibt das Vermögen der Ehepartner vollständig getrennt. Jeder Partner verwaltet sein eigenes Vermögen und ist nicht für die Schulden des anderen verantwortlich.

3. Gütergemeinschaft:
Hierbei wird das Vermögen beider Partner in eine gemeinsame Vermögensmasse eingebracht. Das bedeutet, dass sowohl das vor als auch das während der Ehe erworbene Vermögen gemeinschaftlich verwaltet wird.

Die Wahl des Güterstands kann durch einen Ehevertrag beeinflusst werden, der vor oder während der Ehe abgeschlossen wird. Das Güterrecht ist somit ein wichtiger Aspekt der Ehe, der die finanziellen Beziehungen zwischen den Partnern regelt.
 

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