IMPRESSUM

RAe Küspert + Haller PartGmbB

Thomas-Mann-Str. 59
90471 Nürnberg

Telefon: 0911 / 530 34-0
Telefax: 0911 / 530 34-99
E-Mail: kanzlei@kh-nbg.de
Internet: www.kh-nbg.de

Umsatzsteueridentnummer: DE368371426

Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Peter Küspert

Registergericht und Sitz
Registergericht Nürnberg PR 368
Sitz:
90471 Nürnberg, Thomas-Mann-Str. 59

Kammerzugehörigkeit
Die Rechtsanwälte der Partnerschaft gehören der
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Straße 115
90429 Nürnberg

Die Rechtsanwälte haben Ihre Berufszulassung in Deutschland erworben und sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gilt die Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - in Altfällen die Bundesrechtsanwaltgebührenordnung (BRAGO)- und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Für Fachanwälte gilt die Fachanwaltsordnung (FAO). Die Berufsregelungen für Rechtsanwälte sind unter www.brak.de abrufbar.

Gesetzliche Berufsbezeichnung

Peter Küspert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bundesrepublik Deutschland 

Doreen Haller
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Bundesrepublik Deutschland

Sabine Beisenwenger
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Bundesrepublik Deutschland 
 
Berufshaftpflichtversicherung
Allianz Versicherung AG
Königinstraße 28
80802 München

Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Multidisziplinäre Tätigkeiten/berufliche Gemeinschaften
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Nürnberg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eine inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
c) aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme überschritten wird.

Die Risikoausschüsse gemäß Ziff. a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit in Staaten, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zu Grunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zu Grunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.

Der zuvor gennannte Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus der Tätigkeit als Insolvenz-, Konkurs-, Vergleichs-, Zwangs- und Nachlassverwalter, als Liquidator, Sequester, Testamentsvollstrecker, Pfleger, Vormund und Treuhänder, als Sachwalter, Gläubigerausschuss- und Gläubigerbeiratsmitglied sowie als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter, sofern die Bestellung nach ausländischen Recht erfolgte.


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