EHEWOHNUNG UND HAUSRAT
Wohnungszuweisung
Die Wohnungszuweisung findet in der Regel im Rahmen einer Trennung oder Scheidung statt. Dabei wird entschieden, welcher Partner in der gemeinsamen Wohnung verbleiben kann und wer ausziehen muss.
Die Zuweisung kann auf verschiedenen Faktoren basieren, wie zum Beispiel dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder, der finanziellen Situation der Partner oder der Dauer der Ehe.
Ziel der Wohnungszuweisung ist es, eine faire und praktikable Lösung zu finden, die den Bedürfnissen beider Parteien gerecht wird und gleichzeitig das Wohl der Kinder berücksichtigt.
Kann keine Einigung zwischen den Parteien hinsichtlich der künftigen Nutzung der Wohnung erzielt werden, kann eine Wohnungszuweisung auch durch ein Gericht angeordnet werden.
Hausrat
Hausrat umfasst alle beweglichen Gegenstände, die sich in einem Haushalt befinden und zur persönlichen Lebensführung dienen. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr, Dekoration und andere Alltagsgegenstände. Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist die Aufteilung des Hausrats oft ein wichtiger Aspekt, da beide Partner Anspruch auf einen fairen Anteil an den gemeinsamen Besitztümern haben.
Die Regelung der Hausrataufteilung kann einvernehmlich erfolgen oder, falls notwendig, einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden.
Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der Gegenstände zu erreichen, die für das tägliche Leben der Partner von Bedeutung sind.
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