ELTERLICHE SORGE

Die elterliche Sorge bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung der Eltern für ihre minderjährigen Kinder.

Sie umfasst sowohl die Personensorge, also die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes, als auch die Vermögenssorge, die sich um die Verwaltung des Vermögens des Kindes kümmert.

In vielen Ländern wird die elterliche Sorge auch im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern weiterhin gemeinsam ausgeübt, es sei denn, das Gericht entscheidet anders im besten Interesse und zum Wohl des Kindes.

Ziel der elterlichen Sorge ist es, das Wohl des Kindes zu gewährleisten und seine Entwicklung bestmöglich zu fördern. Die elterliche Sorge umfasst Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten des Kindes, wie z. B. medizinische Behandlungen, Schulwahl, religiöse Erziehung und Aufenthaltsbestimmungen.
 

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