UNTERHALT
Ob Kindes- oder Ehegattenunterhalt, wir helfen Ihnen, eine faire und rechtssichere Regelung zu finden, die sowohl Ihre finanzielle Situation als auch das Wohl Ihrer Kinder berücksichtigt.
Kindesunterhalt
Kindesunterhalt ist die finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil dem anderen Elternteil oder dem Kind direkt gewähren muss, um den Bedarf des Kindes zu decken. Dieser Unterhalt ist gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass das Kind angemessen versorgt wird, insbesondere nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die als Richtlinie dient und verschiedene Einkommensstufen sowie das Alter des Kindes berücksichtigt.
Der Unterhalt kann je nach finanzieller Situation des unterhaltspflichtigen Elternteils variieren.
Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
Ehegattenunterhalt bezieht sich auf finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner dem anderen während oder nach der Trennung oder Scheidung gewährt. Neben dem Familienunterhalt gibt es zwei weitere Unterhaltsarten:
1. Trennungsunterhalt:
Dieser wird während der Trennungsphase gezahlt, wenn die Ehepartner bereits getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind. Der Trennungsunterhalt soll sicherstellen, dass der bedürftige Partner während dieser Übergangszeit finanziell abgesichert ist.
2. nachehelicher Unterhalt:
Dieser wird nach Rechtskraft der Scheidung gezahlt und kann auf verschiedene Faktoren basieren, wie die Dauer der Ehe, die Lebensverhältnisse der Partner und die wirtschaftlichen Bedürfnisse. Der nacheheliche Unterhalt soll dem weniger verdienenden oder nicht erwerbstätigen Partner helfen, seinen Lebensstandard aufrechtzuerhalten und sich gegebenenfalls neu zu orientieren.
Beide Arten des Ehegattenunterhalts sind darauf ausgelegt, eine faire finanzielle Unterstützung zu gewährleisten und die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung abzumildern.
Hier beraten und vertreten wir Sie sowohl im Zusammenhang mit der Geltendmachung als auch der Abwehr von Unterhaltsansprüchen.
>> zurück zur Übersicht Familienrecht